Freitag, 9.12.2022
Keine erneute Entscheidung über Rückübertragung des Hotel Adlon

Das Verfahren um die Enteignung der letzten Eigentümerin des Hotels Adlon vor 1949 muss laut Verwaltungsgericht Berlin nicht neu aufgerollt werden. Die 1997 beantragte Rückübertragung sei wegen der auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung zurecht abgelehnt worden. Die Erbengemeinschaft drang auch nicht mit dem Argument durch, ihre Rechtsvorgänger seien selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen.

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