Freitag, 5.3.2021
Keine sofortige Corona-Impfung für 78-jährigen Krebskranken

Ein 78-jähriger Krebskranker aus Bayern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit seinem Begehren gescheitert, vor seiner Chemotherapie unverzüglich gegen das Coronavirus geimpft zu werden. Das BVerfG lehnte den Eilantrag als unzulässig ab, da der Mann, der zur zweiten Impfgruppe gehört, nicht ausreichend dargelegt habe, warum ihm durch Abwarten ein schwerer Nachteil entstehe. In zwei ähnlichen Fällen versagte das Verwaltungsgericht Osnabrück Eilrechtsschutz.

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