Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt worden war, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen. Durch die Ablehnung der Einstellung allein wegen des positiven HIV-Status sei der Kläger diskriminiert worden.
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