Donnerstag, 21.4.2022
Auf den Mieter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen

Die vom Vermieter geschuldete Grundsteuer, die vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, ist gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 02.02.2022 entschieden. Die umgelegte Grundsteuer gehöre zum Mietzins, so der BFH.

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