Freitag, 4.2.2022
Keine Hinterbliebenenversorgung bei Unterschreiten von Mindestehedauer

Der Arbeitgeber kann eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung klauselmäßig ausschließen, wenn die Ehe bis zum Tod des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zwölf Monate gedauert hat und dieser nach der Hochzeit auch nicht unerwartet aus dem Leben gerissen wurde. Laut Bundesarbeitsgericht muss der Arbeitgeber dem Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, die Todesumstände darzulegen und Beweis anzutreten. Eine unangemessene Benachteiligung liege aber nicht vor.

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