Montag, 31.8.2020
Irreführender Werbeeindruck über Herstellung von Solarmodulen in Deutschland

Ein Solarmodulhersteller, der nicht in Deutschland fertigen lässt, darf für seine Produkte nicht mit der Aussage werben: "Deutsches Unternehmen - wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module". Die gilt insbesondere, wenn die Angaben mit der Darstellung einer deutschen Flagge verbunden werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren entschieden hat. Der erweckte Eindruck, es handele sich um deutsche Produkte, sei nicht zutreffend.

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