Im laufenden Scheidungsverfahren hatte ein Ehemann sein Haus an seine Mutter verkauft. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des OLG Nürnberg muss die Schwiegertochter das Grundstück räumen: Familienrechtliche Sonderregeln zur Überlassung der Ehewohnung gelten nicht gegenüber der Mutter.
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