Dienstag, 26.5.2020
Rechtsschutzversicherung greift nicht für Klage gegen "Heiratsschwindler“

Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht die Prozesskosten gegen einen "Heirats- oder Beziehungsschwindler“, der auf Schadensersatz verklagt werden soll, übernehmen. Das entschied das Landgericht Frankenthal. Es habe sich bei der fraglichen Beziehung um eine eheähnliche Beziehung gehandelt, für Streitigkeiten aus denen der Versicherer nach seinen AGB nicht einzutreten habe. Daran ändere auch ein möglicher innerer Vorbehalt eines Heiratsschwindlers an der Beziehung nichts.

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