Im Rechtsstreit um den verzögerten Bau einer Moschee nahe Stuttgart hat der BGH der klagenden Kommune Recht gegeben. Ein muslimischer Verein habe gegen seine vertraglich geregelte Baupflicht verstoßen, indem er nicht fristgerecht den ersten Bauabschnitt fertiggestellt habe, so der V. Zivilsenat.
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