Donnerstag, 14.10.2021
Gewerkschaft hat Anspruch auf Durchführung des Haustarifvertrags

Einer Gewerkschaft steht gegen einen Arbeitgeber ein schuldrechtlicher Anspruch auf Durchführung des abgeschlossenen Haustarifvertrags zu. Der Durchführungsanspruch sei aber auf die bei dem Arbeitgeber beschäftigten Mitglieder der Gewerkschaft begrenzt, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Revisionsurteil vom 13.10.2021.

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