Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Zentraler Bestandteil der Neuregelung ist neben der Aufzeichnung der Hauptverhandlung auch die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, soll für Verfahrensbeteiligte ein zeitnaher Zugriff auf die Dokumentation gewährleistet werden.
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