Montag, 4.12.2023
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte "Hauptstadtzulage" in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Nach Ansicht des VG Berlin verstößt sie gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Nun soll das BVerfG entscheiden.

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