Donnerstag, 13.2.2025
Schulleiterin scheitert mit Klage: Keine Hauptstadtzulage für leitende Beschäftigte

Das BAG bestätigt eine Berliner Regelung, wonach nur Beamte und Arbeitnehmer der unteren Gehaltsklassen eine Zulage von 150 Euro monatlich erhalten. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, finden die obersten Arbeitsrichterinnen und -richter.

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Montag, 4.12.2023
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte "Hauptstadtzulage" in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Nach Ansicht des VG Berlin verstößt sie gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Nun soll das BVerfG entscheiden.

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