Das BAG bestätigt eine Berliner Regelung, wonach nur Beamte und Arbeitnehmer der unteren Gehaltsklassen eine Zulage von 150 Euro monatlich erhalten. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, finden die obersten Arbeitsrichterinnen und -richter.
Mehr lesenDie in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte "Hauptstadtzulage" in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Nach Ansicht des VG Berlin verstößt sie gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Nun soll das BVerfG entscheiden.
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