Schutzmaske mit Hakenkreuz: Keine straflose Kritik an Corona-Politik
Wer eine Corona-Schutzmaske mit aufgebrachtem Hakenkreuz in einem Twitterpost zeigt, um Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung zu üben, macht sich strafbar. Die sogenannte Sozialadäquanzklausel greift laut KG nicht.
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