Die Verwendung eines Hakenkreuzes in einem Post auf Facebook (hier: NS-Gesundheitspass mit Hakenkreuz) ist – ohne optische Distanzierung – nach § 86a StGB strafbar, auch wenn eine Identifikation mit der NS-Ideologie aus dem Post nicht erkennbar ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor. Einer Straflosigkeit stehe das Ziel der Norm entgegen, das Kennzeichen aus dem politischen Leben zu verbannen und zu tabuisieren.
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