Donnerstag, 3.12.2020
Zigarettenschmuggel: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner sein

Ein Zigarettenschmuggler, der als Haftungsschuldner für entgangene Steuern und Zinsen in Anspruch genommen wird, kann nicht zugleich auch Schuldner der Tabaksteuer sein. Dies hat der Bundesfinanzhof unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil bereits am 23.06.2020 entschieden.

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