Donnerstag, 15.10.2020
Verkauf von Gutscheinen ist umsatzsteuerbare Leistung

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 17.09.2020 entschieden, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden und keine Vermittlungsleistung an den Veranstalter darstellt. Das FG hat die Revision zugelassen.

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