Donnerstag, 27.1.2022
Entgelt für Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig

Die Festsetzung eines Grundwasserentnahmeentgelts für die Hebung von Grubenwasser im Saarland ist auch nach Beendigung der aktiven Steinkohleförderung rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Der für die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts erforderliche Sondervorteil könne bereits in der privilegierten Teilhabe an der knappen Ressource Wasser als einem Gut der Allgemeinheit bestehen.

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