Das FG Rheinland-Pfalz hat die Vollziehung zweier Grundsteuerwertbescheide, die die Finanzämter nach den neuen Bewertungsregeln erlassen haben, gestoppt. Der Grund: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide und an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregelungen des Bundesmodells.
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