Donnerstag, 7.12.2023
Eigentümer kann keine "echte Löschung" von Zwangseintragungen im Grundbuch verlangen

Auch nachdem eine rechtmäßige Zwangseintragung im Grundbuch gelöscht wurde, hat ein Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Anlage neuer Grundbuchblätter. Dies entschied der BGH unter Verweis das Interesse an der Funktionsfähigkeit des Grundbuchs.

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