Freitag, 24.6.2022
Klage gegen Grubenwasseranstieg im Bergwerk Saar erfolglos

Die Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans der beigeladenen R. AG zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) ist unzulässig. Dies ergibt sich aus einem am Donnerstag ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Eigene Rechte der Klägerin seien auf der Grundlage des Klagevorbringens nicht verletzt.

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