Mittwoch, 28.6.2023
Künftig EU-weit leichterer Zugang von Ermittlern zu E-Mails und SMS

Polizei und Justizbehörden können künftig bei der Verfolgung von Straftaten leichter grenzüberschreitend Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails oder SMS bekommen. Gestern verabschiedeten die EU-Länder dazu in Brüssel ein entsprechendes Gesetz. Justizbehörden können danach elektronische Beweismittel direkt von Telekommunikations- oder Social-Media-Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat anfordern. Diese müssen dann innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise im Notfall sogar innerhalb von acht Stunden antworten.

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