Mittwoch, 3.8.2022
Zutrittsrecht zur Ermittlung des Grenzverlaufs

Ein Grundstückseigentümer kann aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis verpflichtet sein, den Zutritt eines Vermessungsingenieurs zur Ermittlung des Grenzverlaufs zu dulden. Der Bundesgerichtshof bejahte einen Duldungsanspruch eines bauwilligen Eigentümers eines angrenzenden Grundstücks, der für einen Bauantrag einen amtlichen Lageplan einreichen musste, da die genauen Grenzen noch unklar waren.

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