Montag, 24.8.2020
Kein Brillengeschenk für "Corona-Helden"

Optikfachgeschäfte dürfen nicht mit Gratisbrillen für "Corona-Helden" werben. Eine solche Werbung sei eine unlautere geschäftliche Handlung, da die kostenlose Abgabe von Brillen gegen § 7 Absatz 1 HWG verstoße, so das Oberlandesgericht Stuttgart. Es bestehe die Gefahr, dass ein Verbraucher sich für die beworbene Brille entscheidet, ohne zuvor zu prüfen, ob das Angebot eines anderen Unternehmens seinen Bedürfnissen besser entspricht.

Mehr lesen