Ein Priester ist mit seinem Eilantrag gegen die mit Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main angeordnete Maskenpflicht bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main begründet seine Entscheidung mit dem Gesundheitsschutz, dem es Vorrang vor der Religionsfreiheit einräumt.
Mehr lesenDie Einschränkung des Schulbetriebs und die dem Infektionsschutz dienenden Maßnahmen bei Gottesdiensten, die die baden-württembergische Corona-Verordnung vorsieht, sind nicht zu beanstanden. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim hat den gegen die Maßnahmen gerichteten Eilantrag einer Mutter und ihres Sohnes zurückgewiesen.
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