Die Verwendung von Google Analytics, einem Trackingtool, das der Datenverkehrsanalyse von Webseiten dient, ist nicht mit der DS-GVO vereinbar. Dies gilt nach einer Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde CNIL immer dann, wenn das Tool auf Webseiten mit europäischen Besuchern zum Einsatz kommt, wie der Branchendienst "heise.de" berichtet.
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