Das Landgericht München I hat auf Klage einer Weinkellerei einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als "Glühwein" im geschäftlichen Verkehr zu bezeichnen. Es liege eine Irreführung von Verbrauchern vor. Der Wassergehalt, der beim Zuführen von Bockbierwürze in die Getränke gelange, sei zu hoch, um das Produkt noch als "Glühwein" bezeichnen zu können.
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