Zweigeschlechtliche Personen haben im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein keine Möglichkeit, Gleichstellungsbeauftragte zu werden. Das BAG hält die Beschränkung auf Frauen im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Auftrag der Frauenförderung für gerechtfertigt.
Mehr lesenDie Gleichstellungsbeauftragte soll Beschäftigte vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts schützen. Das erfordert Neutralität und Objektivität. Da beides fehlt, wenn sie selbst von Personalangelegenheiten betroffen ist, entfallen dann ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte, entschied das BVerwG.
Mehr lesen