Montag, 31.8.2020
VG Bremen kippt pauschales Verbot größerer Veranstaltungen
Ein pauschales Verbot von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot, da im großflächigen Einzelhandel keine solche pauschale Beschränkung der Personenzahl gilt. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen am 28.08.2020 entschieden. Der konkret gestellte Eilantrag einer Messeveranstalterin blieb allerdings mangels Darlegung unzumutbarer Nachteile erfolglos. Mehr lesen