Mittwoch, 15.11.2023
Glasknochenkrankheit: Versicherung muss Kosten für Medizinal-Cannabis nicht übernehmen
Eine private Krankenversicherung muss bei der Glasknochenkrankheit nicht für eine Therapie mit Medizinal-Cannabis zahlen, wenn es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Es handele sich um keine von der Schulmedizin allgemein anerkannte Methode, so das OLG Düsseldorf. Mehr lesen