Ein Verbund von Unternehmen, der für seine Mitglieder juristisch tätig wird, verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das hat der BGH in einem Fall aus der Brauwirtschaft entschieden. Voraussetzung: Die dafür gegründete Vereinigung will keinen Gewinn erzielen, sondern erhebt nur eine Kostenpauschale.
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