Dienstag, 4.8.2020
Wert des entgangenen Gewinns – Nachlizenzierung

Wer das Urheberrecht verletzt, schuldet dem Geschädigten den objektiv angemessenen Gegenwert der Lizenz. Wie dieser in der betroffenen Branche genau aussieht, bilden weder die vertraglich angebotene Lizenzgebühr noch der Preis für Nachlizenznehmer ab. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.06.2020 entschieden.

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