Betreibt ein Pächter in derselben Gemeinde zwei Tankstellen, die zwar finanziell voneinander getrennt sind, aber denselben Franchisegeber haben, und werden zudem auch Waren und Personal untereinander ausgetauscht, so handelt es sich gewerbesteuerlich um ein und denselben Gewerbebetrieb, sodass der Gewerbesteuerfreibetrag nur einmal zu gewähren ist. Dies hat mit Urteil vom 23.06.2020 das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
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