Dienstag, 18.8.2020
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Anmietung von Messestellplätzen

Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen zur werbewirksamen Produktpräsentation sind nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Wie das Finanzgericht Münster am 09.06.2020 entschieden hat, sind die angemieteten Messestellplätze in diesem Fall nicht als fiktives Anlagevermögen anzusehen.

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