Montag, 29.3.2021
Deutsches Recht bei Gesamtschuldnerausgleich von Zugmaschine und Anhänger

Bei einem Gespann ist für den Ausgleich der Versicherer von Zugmaschine und Anhänger bei einem Unfall in Deutschland selbst dann deutsches Recht anzuwenden, wenn eine Versicherung im Ausland besteht. Maßgeblich ist dabei laut Bundesgerichtshof die in Deutschland bestehende Versicherungspflicht.

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