Montag, 2.5.2022
Gemeinsamer Haushalt in Deutschland trotz ausländischer Meldeanschrift

Eine in der Türkei unterhaltene Meldeadresse schließt nicht die Annahme eines gemeinsamen Haushalts in der ehelichen Wohnung in Deutschland aus, wenn es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit einem jetzt veröffentlichten Urteil im Streit um den gesetzlichen Eintritt einer Ehefrau in das Mietverhältnis ihres verstorbenen Mannes klargestellt. Die Vermieterin blieb mit ihrer Räumungsklage erfolglos.

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