Dienstag, 9.8.2022
Sportbetrüger dürfen nicht Geschäftsführer werden
Wer Geschäftsführer einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft – offizielle Abkürzung: „UG (haftungsbeschränkt)“ – werden will, darf keine Vorstrafen wegen bestimmter Delikte haben. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Das gilt auch für Betrügereien rund um den Sport. Damit ist ein Gesellschafter einer von ihm gegründeten UG mit dem Versuch gescheitert, sich im Handelsregister als deren Geschäftsführer eintragen zu lassen. Mehr lesen