Eltern sind weder die Hüter der geschlechtlichen Identität ihres Neugeborenen noch dürfen sie den Eintrag im Geburtsregister für eine spätere Entscheidung des Kindes freihalten. Da der Säugling selbst noch keine Vorstellung hat, ist laut OLG München sein körperliches Geschlecht einzutragen.
Mehr lesenTransgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht mehr erforderlich sein.
Mehr lesenEine Person aus Frankreich ist mit dem Anliegen, in die Geburtsurkunde "intersexuell" statt "männlich" eintragen zu lassen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Weigerung der französischen Behörden sei kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter heute in Straßburg.
Mehr lesenIm Streit um ein geplantes Gesetz zur einfacheren Änderung des Geschlechtseintrags von Transmenschen in Schottland zeichnet sich ein Rechtsstreit zwischen London und Edinburgh ab. Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon bezeichnete die Blockadehaltung Londons auf Twitter als “Frontalangriff auf unser demokratisch gewähltes schottisches Parlament“ und seine Befugnisse.
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