EU-Bürger müssen nicht damit leben, dass Mitgliedstaaten sie hinsichtlich Ihres Namens und Geschlechts unterschiedlich behandeln. Änderungen, die ein Land rechtskräftig akzeptiert hat, müssen auch die anderen Staaten anerkennen, wie der EuGH anhand eines Falls aus der Zeit des Brexits entschied.
Mehr lesenDie gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Kryo-Konservierung von Samenzellen, wenn dies notwendig ist, um einen späteren Kinderwunsch zu erfüllen. Das gilt auch, wenn man durch eine Geschlechtsangleichung die Fortpflanzungsfähigkeit selbst beseitigt, sagt das BSG.
Mehr lesenKlingt die Stimme einer Frau nach einer Geschlechtsanpassung von Mann zu Frau immer noch sehr männlich, kann eine stimmerhöhende Operation medizinisch erforderlich sein. Damit soll, so das SG Augsburg, eine deutliche Annäherung an das weibliche Geschlecht erreicht werden.
Mehr lesenEine non-binäre Person wollte sich die weibliche Brust entfernen lassen und beantragte bei ihrer Kasse die Übernahme der Kosten. Die lehnte ab. Zu Recht, wie das BSG nun entschied. Für die Kostenübernahme sei eine Empfehlung durch den G-BA erforderlich. An dieser fehle es bislang.
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