Freitag, 22.5.2020
Rechtssicherheit bei empfundener Intersexualität

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat Rechtssicherheit für Menschen mit empfundener Intersexualität geschaffen. Diese können künftig über eine analoge Anwendung von § 8 Transsexuellengesetz erreichen, dass das Standesamt ihre Geschlechtsbezeichnung streicht oder durch "divers" ersetzt. Das ergibt sich aus einem Beschluss vom 22.04.2020.

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