Donnerstag, 30.7.2020
Wahl des Personalvertretungsgremiums der Bundeswehrsoldaten erfolglos angefochten

Die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Bundesverteidigungsministerium vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden. Die Anträge seien unzulässig, weil die Wahl nicht wie erforderlich durch fünf Wahlberechtigte angefochten worden sei, so das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30.07.2020. Denn eine der fünf anfechtenden Personen sei nicht (aktiv) wahlberechtigt gewesen.

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