Dienstag, 23.2.2021
Erstes OLG bestätigt: Rechtswahlklausel von Ryanair unwirksam

Die Wirksamkeit der Rechtswahlklausel von Ryanair, nach der auf den Vertrag zwischen der Fluggesellschaft und ihrem Fluggast irisches Recht anwendbar sein soll, ist seit Jahren Streitthema in Klagen rund um die Erstattung von Teilbeträgen für nicht angetretene Flüge. Zum ersten Mal hat mit dem Oberlandesgericht Köln ein Obergericht die Rechtswahlabrede für unwirksam erklärt. Sie verstoße gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.

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