Eine Genossenschaftsbank darf auch Kunden alle Verträge kündigen, die selbst Mitglied der Kooperative sind oder waren. Das hat der BGH mit einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Dem stünden weder die gesetzlichen Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen noch das Genossenschafts- oder das Zahlungskontengesetz entgegen.
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