Das Bundesjustizministerium hat einen ungewöhnlichen Gesetzentwurf vorgelegt, der Feministinnen und Feministen in Deutschland freuen dürfte. Statt wie üblich in der männlichen Form etwa "Geschäftsführer", "Verbraucher" oder "Schuldner" zu schreiben, heißt es in dem Gesetz zum Insolvenzrecht durchweg "Geschäftsführerin", "Verbraucherin" und "Schuldnerin".
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