Ge­setz­ent­wurf mit weib­li­chen statt männ­li­chen For­men
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Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat einen un­ge­wöhn­li­chen Ge­setz­ent­wurf vor­ge­legt, der Fe­mi­nis­tin­nen und Fe­mi­nis­ten in Deutsch­land freu­en dürf­te. Statt wie üb­lich in der männ­li­chen Form etwa "Ge­schäfts­füh­rer", "Ver­brau­cher" oder "Schuld­ner" zu schrei­ben, heißt es in dem Ge­setz zum In­sol­venz­recht durch­weg "Ge­schäfts­füh­re­rin", "Ver­brau­che­rin" und "Schuld­ne­rin".

Be­zeich­nun­gen wi­der­spre­chen Mi­nis­te­ri­ums-Leit­fa­den

Auch an­de­re Be­grif­fe wer­den im ge­ne­ri­schen Fe­mi­ni­num ver­wen­det. Das gelte "ins­be­son­de­re für ju­ris­ti­sche Per­so­nen wie die GmbH", wie das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um er­klär­te. Zuvor hatte das Re­dak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land be­rich­tet. In einem Leit­fa­den für die For­mu­lie­rung von Rechts­vor­schrif­ten ist ei­gent­lich ge­re­gelt: "Her­kömm­lich wird die gram­ma­tisch mas­ku­li­ne Form ver­all­ge­mei­nernd ver­wen­det (ge­ne­ri­sches Mas­ku­li­num)." Wenn das Ge­schlecht für den je­wei­li­gen Zu­sam­men­hang un­wich­tig sei, könne diese Ver­ein­fa­chung ge­recht­fer­tigt sein, so der Leit­fa­den.

In­nen­mi­nis­te­ri­um zwei­felt Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Ent­wurfs an

Das In­nen­mi­nis­te­ri­um stimm­te dem Ge­setz­ent­wurf mit den weib­li­chen For­men daher nicht zu. Es gebe Zwei­fel, ob er ver­fas­sungs­ge­mäß sei, sagte ein Spre­cher. Das ge­ne­ri­sche Fe­mi­ni­num sei "zur Ver­wen­dung für weib­li­che und männ­li­che Per­so­nen bis­lang sprach­lich nicht an­er­kannt." Mög­li­cher­wei­se gelte das Ge­setz dann nur für Frau­en.

Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um: Rechts- und Sprach­prü­fung steht noch aus

Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um er­klär­te, die Ar­bei­ten an dem Ent­wurf seien auch noch nicht ab­ge­schlos­sen – unter an­de­rem stehe noch eine Rechts- und Sprach­prü­fung aus. Bevor er dem Ka­bi­nett vor­ge­legt werde, werde der Ent­wurf mög­li­cher­wei­se noch über­ar­bei­tet.

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2020 (dpa).

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