Mittwoch, 7.4.2021
Vorerst kein neuer Generalstaatsanwalt für Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt bleibt weiterhin ohne Generalstaatsanwalt. Der Ministerpräsident darf die in Aussicht genommene Beförderung einer Bewerberin nicht umsetzen, solange nicht über die Bewerbung einer Mitkonkurrentin erneut entschieden worden ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt jetzt klargestellt und eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt.

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