Der Stadtrat im bayerischen Windischeschenbach vermerkte bei namentlichen Abstimmungen nur die mit "Nein" stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll. Der VGH München war nicht einverstanden: Eine solche Praxis könne "Abweichler" unter Druck setzen, die zugrundeliegende Regelung sei daher rechtswidrig.
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