Um zu vermeiden, dass das Land ein Gebäude als Flüchtlingsunterkunft benutzt, beschloss eine Gemeinde in Rekordzeit, dem Kauf zuvorzukommen. Doch der Bürgermeister formulierte die Tagesordnung in der Gemeinderatssitzung zu vage, entschied das BayObLG in dem sehr examenstauglichen Fall.
Mehr lesen