Der geldwerte Vorteil für Dienstwagen wird oft mit der pauschalen 1%-Regelung berechnet. Sinkt er, weil der Steuerpflichtige im Urlaub Park-, Maut- und Fährkosten hatte, die er selber tragen muss? Nein, sagt der BFH.
Mehr lesenDie Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Nutzung des Fahrzeug auch für Privatfahrten ändere daran nichts. Denn diese stelle beim Leiter der Freiwilligen Feuerwehr eine auf der ständigen Einsatzbereitschaft gründende, (feuerwehr-)funktionale Verwendung des Fahrzeugs dar, so der BFH.
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