Donnerstag, 9.12.2021
Geheimhaltung von Unterlagen eines Krankenversicherers

Ein privater Krankenversicherer hat im Verfahren über eine Prämienerhöhung ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner technischen Berechnungsunterlagen. Dem kann laut Bundesgerichtshof durch den Ausschluss der Öffentlichkeit und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit Rechnung getragen werden. Über den Umfang entscheide der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens, wobei ein nur möglicherweise bestehendes Geheimhaltungsinteresse ausreiche.

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Mittwoch, 21.10.2020
Geheimhaltungspflicht kann auf Einzelne beschränkt werden

Eine vom Gericht verhängte Geheimhaltungsverpflichtung kann auch gegenüber einzelnen in einer nichtöffentlichen Verhandlung Anwesenden ausgesprochen werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14.10.2020 entschieden. Die Rechtsbeschwerde einer privat krankenversicherten Frau war nach einer Anhörungsrüge nachträglich vom Beschwerdegericht zugelassen worden. 

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