Mittwoch, 7.4.2021
Abmahnung – Anforderungen und Missbrauch

Eine Abmahnung muss nur den Sachverhalt und den vermeintlichen Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften genau beschreiben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und es damit abgelehnt, die strengen Regeln für eine Klageschrift auf die Abmahnung zu übertragen. Außerdem urteilte er, dass eine Gegenabmahnung wegen eines vergleichbaren Verstoßes nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich ist.

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