Ein gehörloses Kind kann auch in einer Schule für gehörlose und höreingeschränkte Schüler einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher haben. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab einem entsprechenden Eilantrag einer gehörlosen Schülerin statt. Auf die Entscheidung wies die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
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